Bäume und Regenwasser
In den Bebauungsplänen der Gemeinde Himmelpforten ist in vielen Fällen festgelegt, dass auf dem jeweiligen Grundstück mindestens ein heimischer Baum zu pflanzen ist. Die Baumart ergibt sich aus den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan. Die jeweiligen Bebauungspläne finden Sie auf der Internetseite der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten. Sollten Sie Ihrer Verpflichtung zur Pflanzung eines Baumes bisher nicht nachgekommen sein, bitten wir Sie, dieses zeitnah nachzuholen.
Weiter besteht der große Wunsch, das Regenwasser auf dem jeweiligen Grundstück zu halten und dort auch versickern zu lassen. Hiermit bestünde die Möglichkeit, den Grundwasserspiegel zu halten und der Pflanzenwelt in unserer Gemeinde zu helfen.
Gefahrenabwehrverordnung
Auch bitten wir Sie, die Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten vom 24.07.2014 (Gefahrenabwehrverordnung) zu beachten.
Die Verordnungen finden Sie auf der Homepage der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten unter:
GefahrenabwehrverordnungWeitere Informationen:
Text: Gemeinde Himmelpforten