Nahversorgungszentrum Himmelpforten - Das Urteil | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Normenkontrollantrag wurde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt

Nahversorgungszentrum Himmelpforten - Das Urteil

Am 15. Januar wurde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die mündliche Verhandlung des Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 34 „Zwischen B 73 und Mühlenstraße“ der Gemeinde Himmelpforten durchgeführt. Die Sitzung wurde um 14 Uhr eröffnet und dauerte bis 17.15 Uhr.

Folgender Sachverhalt wurde von dem Gericht verhandelt:
Der angegriffene Bebauungsplan der Gemeinde Himmelpforten schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Nahversorgungszentrum mit verschiedenen Einkaufsmärkten an einem bereits etablierten Einzelhandelsstandort nördlich der B 73 und südlich der Mühlenstraße. Mit Bauvorbescheid vom 26. März 2024 hat der Landkreis Stade die planungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Neubaus eines Einkaufszentrums mit 6 Nutzungseinheiten erklärt.

Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren ist ein Umweltverband. Dieser rügt neben formellen Mängeln insbesondere Verstöße gegen das Raumordnungs- und Denkmalschutzrecht sowie die fehlerhafte Behandlung des durch das Versorgungszentrum entstehenden Lärms. Infolge dessen würden die Voraussetzungen für die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, die aufgrund der Beeinträchtigungen der Waldohreule und der Dohle erforderlich sei, nicht erfüllt sein.

Text: Verfahrensankündigung des OVG Lüneburg / Quelle Homepage des OVG

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Die Gemeinde Himmelpforten wurde in dem Verfahren von den Rechtsanwälten Prof. Dr. Versteyl , Herrn von Waldhausen, aus Hannover vertreten.

Der Antragsteller Naturschutzverband Niedersachsen e.V. , dessen Mitglied die Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe e.V. ist, wurde von Rechtsanwalt Udo Paschedag aus Hammah vertreten.

Im voll besetzten Gerichtssaal wurde der Antrag mit insgesamt 6 Anklagepunkten umfangreich verhandelt. Nachdem 3 Punkte schnell erledigt wurden, nahm der Bereich mit den Fledermäusen einen Raum von rund einer Stunde ein. Alle erneut vorgetragenen Argumente waren bereits in der Vergangenheit behandelt. Neue Begründungen konnte der Vorhabensträger entkräften.

Heute wurde der Bürgermeister und Gemeindedirektor Bernd Reimers von den Anwälten über das Urteil telefonisch unterrichtet.

Das Urteil in Kurzform:

  • bei allen 6 Anklagepunkte wurde den Begründungen der Gemeinde gefolgt

  • die Klage des Antragstellers wurde abgewiesen

  • eine Revision ist nicht zugelassen

Fazit:
Nach nun mehr 11 Jahren Antragslaufzeit kann mit dem von nahezu allen Bürgern der Gemeinde Himmelpforten lange erwarteten Neubau des Nahversorgungszentrum endlich begonnen werden

Eine gute Entscheidung für Himmelpforten und seine Bürger.

Bürgermeister und Gemeindedirektor Bernd Reimers wurde von der Verwaltung durch Frank Buhrmester und Thorsten Liebeck vom Bauamt begleitet. Weiterhin waren noch einige Ratsmitglieder mit nach Lüneburg gereist.