Als letzte Gemeinde der Samtgemeinde hat auch die Gemeinde Himmelpforten über die Grundsteuer ab 1.01.2025 abgestimmt.
Unter dem sperrigen Begriff der Tagesordnung “ Neufassung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Himmelpforten“ hat Kämmerer Frank Buhrmester das Thema der neuen Grundsteuer umfassend vorgetragen und erläutert.
Folgende Hebesätze wurden beschlossen und gelten ab 1.01.2025:
Grundsteuer A ( land- und forstwirtschaftliche Betriebe) :
490 v.H. (unverändert)Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke):
395 v.H. (bisher 490 v.H.)Gewerbesteuer: 450 v.H. (unverändert)
Der steuerliche Gesamtertrag der Grundsteuer in der Gemeinde bleibt dabei nahezu gleich.
Damit wurde die Vorgabe des niedersächsischen Gesetzgebers eingehalten, einen aufkommensneutralen Hebesatz auszuweisen.
Allerdings müssen einige Bürger höhere Steuern zahlen, andere aber auch geringere Beträge.
Warum wurde die Veränderung der Grundsteuer, die wesentliche Auswirkungen auf die künftig sowohl vom Eigentümer als auch vom Mieter und Pächter (durch Umlage der Nebenkosten) zu zahlenden Beträge hat, erforderlich?
In Kurzform:
Der Bundesgerichtshof hatte vor Jahren entschieden, die Bemessung der Grundsteuer neu zu fassen
Daraufhin mussten die jeweiligen Länder gesetzlich festlegen, auf welcher Grundlage die künftige Bemessung zu erfolgen hat
Für Niedersachsen gilt das Gesetz:
Grundsteuer A nach dem Bundesmodell
Grundsteuer B nach dem „Flächen-Lage-Modell“Das Finanzamt hatte alle Grundeigentümer aufgefordert und verpflichtet, eine neue Erklärung für die Grundsteuer digital abzugeben
Durch Bescheid des Finanzamtes wurde der Grundsteuermessbetrag festgelegt und dem Steuerpflichtigen mitgeteilt. Eine Frist für eventuelle Einsprüche wurde eingeräumt.
Der Grundsteuermessbetrag ist Grundlage der Gemeinde für die zu veranlagende Grundsteuer
Multipliziert man den Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamtes mit dem oben genannten neuen Hebesatz der Gemeinde, ergibt dies die künftig zu zahlende Grundsteuer. Mieter und Pächter sollten sich für Fragen an den Eigentümer wenden, bevor die nächste Abrechnung der Nebenkosten vielleicht Überraschungen hat.
Die Samtgemeinde wird die neuen Grundsteuerbescheide nach erfolgten Beschlussfassung versenden. Eine Erläuterung wird dem Bescheid beigefügt.
Wichtig zu wissen ist, dass die Gemeinde nicht Ansprechpartner für einen Einspruch ist, sondern das Finanzamt durch die Festlegung des Grundsteuermessbetrages.
Da mit einem erhöhten Aufkommen von Fragen beim Finanzamt zu rechnen ist, sollen dort entsprechende Maßnahmen für die Beantwortung der Fragen personell getroffen werden.
Fazit: keine Steuer kann gerecht sein. Der eine zahlt mehr … der andere weniger.