Laut Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen zukünftig so gut wie alle hoheitlichen Aufgaben für die Bürger online angeboten werden. Bei uns werden im ersten Schritt folgende Dienstleistungen angeboten: Beantragung von Geburtsurkunden, Reisepässen und Parkausweisen sowie die Anmeldung für eine Kita, zur Hundesteuer oder eines Gewerbebetriebes. Nach und nach werden die Bereiche erweitert.
Ebenfalls angebunden sind Dienstleitungen des Landkreises (z.B. KFZ-Ab-, -An- und -Ummeldung, Neuzulassung, Wunschkennzeichen), welche nicht auf unserem Portal direkt verarbeitet werden, sondern zum Landkreis verweisen. Auch ein Link zur Sperrmüllentsorgung befindet sich auf dem Portal.
Zudem gibt es einen besonderen Service:
Der Landkreis Stade hat das Serviceportal um zahlreiche Dienstleistungen erweitert, für die originär das Land Niedersachsen oder der Bund zuständig sind, und aktualisiert diese fortlaufend. So können sich beispielsweise Eltern über das Elterngeld informieren und werden zur Antragsstellung weitergeleitet. Auch die Beantragung von BAföG, von Arbeitslosengeld oder vom Kinderzuschlag kann man über das Serviceportal starten. Antragstellung, Bearbeitung und Bezahlung laufen über das Online-Portal. Moderne Bezahlwege wie Giropay und PayPal sind ebenso wählbar. Wichtige Dokumente können hochgeladen, der Bearbeitungsstand des Antrages eingesehen und Rückfragen von den Sachbearbeitern beantwortet werden. Die Anwendung ist barrierefrei und von allen digitalen Endgeräten nutzbar. Ob Smartphone, Tablet, Laptop, Fernseher oder Desktop-PC – die Internetseite passt sich an das jeweilige Gerät an. Das Serviceportal bündelt zahlreiche behördliche Dienstleistungen und bietet ein "open Rathaus" rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr!
Hier geht's zum Service PortalDer Nutzer hat die Möglichkeit, sich ein Service-Konto mit Benutzernamen und Passwort einzurichten. Dies führt zur Weiterleitung auf das Servicekonto Niedersachsen. Dieses Konto kann – wie der Name schon sagt – für alle Portale in Niedersachsen verwendet werden, um Dienstleistungen online in Anspruch zu nehmen! Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Ansprüche der Authentifizierung. Das heißt, dass z.B. eine Hundesteueranmeldung mit einem gerade frisch erstellten Konto vorgenommen werden kann, für die Beantragung eines Führungszeugnisses muss das Service-Konto vorher mit dem Personalausweis verifiziert werden. Außerdem kann der Personalausweis zur Anmeldung verwendet werden, wenn er über die eID-Funktion verfügt, also über den elektronischen Identifikationsnachweis.
Für Rückfragen zum OZG bzw. zum Service-Portal der Samtgemeinde steht Ihnen zu den üblichen Dienstzeiten Herr Köster per Mail unter koester@oldendorf-himmelpforten.de oder telefonisch unter 04144/2099-125 zur Verfügung.