Reiten in der freien Landschaft | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Regeln des Landeswaldgesetzes beachten

Reiten in der freien Landschaft

Regeln beim Reiten in der freien Landschaft beachten

Hinweise:

Zu 1.)

Auf ausgewiesenen Reitwegen ist das Reiten grundsätzlich uneingeschränkt und damit ohne darüber hinaus gehende Abstimmung mit den zuständigen Forstämtern möglich.

Zu 2.)

Fahrwege dienen in erster Linie dem Forstbetrieb; zusätzlich stehen sie allen Waldbesuchergruppen gleichrangig zur Erholung zur Verfügung. Trotzdem soll das Reiten auch hier vornehmlich ohne Anmeldung/Abstimmung mit den zuständigen Forstämtern erfolgen.

Deshalb die Bitte des Bürgermeisters der Gemeinde Oldendorf, Johann Schlichtmann, beim Reiten in der freien Landschaft die Regelungen des Landeswaldgesetzes zu beachten und die ausgewiesenen Reitwege zu nutzen. Eine Nutzung, wie auf dem Titelbild ersichtlich, wird kritisiert. Vielen Dank den Reiterinnen und Reitern für ihr Verständnis.