Ein kreisweiter Schulausfall kommt selten vor. Nur wenn eine unzumutbare Gefährdung durch Glatteis, Schneefall oder Sturm vorliegt und dadurch der Schulweg nicht sicher zurückgelegt werden kann, ordnet Landrat Kai Seefried einen allgemeinen Ausfall des Unterrichts an. Ausschlaggebend dafür ist die konkrete Gefahrensituation – nicht die Wettervorhersage.
Die Bekanntgabe eines Schulausfalls erfolgt anschließend unter anderem über
den Rundfunk – in der Regel im Zuge der Verkehrsnachrichten
die Internetseite des Landkreises Stade: www.landkreis-stade.de
die App „Schulausfall“ von Nolis (App Store und Google Play Store)
die Social-Media-Accounts des Landkreises Stade bei Facebook und Instagram
Trotz eines Unterrichtsausfalls stellen die Schulen eine Betreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler sicher, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen.
Außerdem können die Erziehungsberechtigten im Einzelfall auch selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zu Hause behalten, wenn sie auf dem Schulweg eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Dies gilt für den Primarbereich ebenso wie für den Sekundarbereich I.
In der Regel kann die Schülerbeförderung mit Bussen und Bahnen auch bei winterlichem Wetter trotz Beschwerlichkeiten stattfinden. Dafür sorgen die verschiedenen Winterdienste im Landkreis Stade. Sie geben ihr Bestes, um Straßen und Wege trotz Eis und Schnee befahrbar zu halten. Die Verkehrsunternehmen bereiten sich ebenso rechtzeitig vor.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis Stade