Bunt statt grau – Schottergärten sind gesetzlich verboten! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Sommer, Sonne, Hitze-Rekorde: Gerade an heißen Tagen sehnt man sich nach Abkühlung. Schottergärten bewirken dabei aber das genaue Gegenteil und heizen die Umgebung weiter auf. Um dem entgegen zur wirken, gibt es klare gesetzliche Grenzen: Schottergärten sind laut Niedersächsischer Bauordnung verboten.

Bunt statt grau – Schottergärten sind gesetzlich verboten!

Abgesehen davon sind Schottergärten nicht so pflegeleicht, wie es ihr Ruf vielleicht erwarten lässt:

· Flugstaub sorgt für Unkraut: Durch Wind und Wetter lagern sich trotz Unkrautvlies Blütenstaub, Schmutz und Laubreste zwischen den Steinen ab

· Aufwendige Reinigung: Wildkräuter, Moss und Algen siedeln sich an und müssen mühsam entfernt werden

Unkrautvernichtungsmittel sind dabei keine Lösung, denn die Behandlung mit Herbiziden ist auf vegetationslosen Flächen durch das Pflanzenschutzgesetz verboten!

Nachteile für Umwelt und Klima

· Schottergärten sind Wärmespeicher: Bei einer Lufttemperatur von 30 °C kann ein Schottergarten Temperaturen von 50 °C erreichen. Tagsüber erhitzen sie sich stark und geben nachts die gespeicherte Wärme wieder ab. Durch die abstrahlende Hitze wird nicht nur die Umgebungstemperatur erhöht, sondern auch das Haus zusätzlich aufgewärmt.

· Versiegelter Boden: Durch das wasserundurchlässige Vlies kann Regenwasser nicht mehr vom Erdreich aufgenommen werden. Es muss über die Kanalisation abfließen, welche bei Starkregenereignissen dadurch zusätzlicher Belastung ausgesetzt ist. Außerdem kann Regenwasser somit nicht mehr zur Bildung von Grundwasser beitragen.

· Toter Boden: Insgesamt führt eine Versieglung des Bodens durch die fehlende Luft- und Wasserzufuhr zu dauerhaften Bodenschädigungen.

· Fehlender Lebensraum: Für Tiere und Pflanzen geht Lebensraum verloren. Zudem fehlt es für Insekten und Vögeln an Nahrung.

Der Unterschied: Schottergarten vs. Kies- und Steingarten

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Tipps für pflegeleichte Alternativen

Pflegeleicht ≠ Pflanzenfrei

· Bodendecker: wachsen dicht und unterdrücken dadurch Wildkräuter; z. B. Efeu, Schneeheide, Immergrün, Elfenblume

· Stauden: müssen nur einmal bedarfsweise im Frühjahr zurückgeschnitten werden; z. B. Margerite, Fetthenne, Akelei, Sonnenröschen

Link mit weiterführenden Infos:

https://www.landkreis-stade.de/portal/seiten/bunte-vielfalt-statt-schottergaerten-im-landkreis-stade-901000889-20350.html