Welche Störstoffe oder auch Fehlwürfe sind gemeint? In erster Linie handelt es sich um Plastiktüten, Gartenabfallsäcke oder Pflanztöpfe. Genauso problematisch sind aber auch Gartengeräte, Unkrautfolien, Bauhölzer oder Anbindematerialien. Damit auch weiterhin das Gütezeichen „Kompost“ der Bundesgütegemeinschaft erreicht werden kann, wird eindringlich darum gebeten, die Sortenreinheit der Grün- und Gehölzabfälle einzuhalten.
Übrigens: Seit nunmehr 20 Jahren vollzieht der Landkreis Stade auf dem Abfallwirtschaftszentrum Stade-Süd die Gütesicherung und hat dafür im Frühjahr eine Auszeichnung erhalten. „Uns ist es wichtig, dass wir auch weiterhin einwandfreie Kompostprodukte an unsere Bürgerinnen und Bürger abgeben möchten“, sagt Betriebsleiter Michael Nicolai.
Was gehört zum Grün- und Gehölzabfall?
Zum Beispiel
Strauch- und Heckenschnitt
Rasenschnitt
Gehölzschnitt (maximal zehn Zentimeter Durchmesser), Rinden, Sägespäne vom Gehölzschnitt
Laub
Unkraut, Grassoden und -narbe mit überwiegendem Grasanteil
befallene Pflanzenteile, etwa vom Buchsbaumzünsler, Kastanienminiermotte, Jakobskreuzkraut
Pflanzenreste aus Gemüsebeeten (kein Gemüse)
Was sind Störstoffe?
Zum Beispiel
Küchen- und Speisereste
Stroh, Heu, Reet
Gehölze über zehn Zentimeter
Steine, Boden, Grassoden und Grasnarbe mit überwiegend Bodenanhaftungen
Gartengemüse und -obst sowie Fallobst
Bauholz, Jägerzäune, Palisaden, Unkrautflies und -folie
Gartengeräte, Handschuhe, Bindedraht, Bänder
Plastiktüten und Gartenabfallsäcke
Wer Fragen zur Grünabfallentsorgung hat, kann sich an die Abfallberatung des Landkreises Stade wenden. Wer selbst im eigenen Garten kompostieren möchte, bekommt bei den Abfallberaterinnen kostenlos die „Kleine Kompostfibel“. Sie steht auch online zum Download bereit: abfall.landkreis-stade.de
(Text und Foto: Landkreis Stade)