Seit Anfang 2024 gibt es die Verpflichtung zur Kommunalen Wärmeplanung. Und die Samtgemeinde war besonders schnell und hat hierfür einen Bewilligungsbescheid in der 1. Charge und mit dem höchsten Fördersatz (90%) erhalten.
Gemeinsam für Wärmewende, Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit: Die Samtgemeinde wird einen kommunalen Wärmeplan erstellen – mit dem Ziel, langfristig eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen. Unterstützt wird sie dabei von dem regionalen Energienetzbetreiber EWE NETZ, der die Ausschreibung für sich entscheiden konnte.
Der Wärmeplan gibt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen künftig Sicherheit darüber, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können. Samtgemeindebürgermeister Holger Falcke zeigt sich darüber erfreut: „Die Erstellung des Wärmeplans hat eine hohe Bedeutung für die Wärmeversorgung der Zukunft und ich freue mich sehr, dass wir diesen Schritt nun schon so früh gehen, um unseren Bürgern und Bürgerinnen ein Stück mehr Planungssicherheit zu geben.“
Vier Projektphasen bis zum Umsetzungsstart
Die kommunale Wärmeplanung dauert etwa ein Jahr und umfasst vier Phasen: Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Aufstellung Zielszenario und Wärmewendestrategie. In der Bestandsanalyse wird der Ist-Zustand der Wärmeversorgung in Kommune erhoben. Anschließend werden Potenziale zur klimaneutralen Energiegewinnung ermittelt. Auf Basis dieser Analysen werden verschiedene Zielszenarien für eine zukünftig klimaneutrale Wärmeversorgung aufgestellt. Abschließend wird eine Strategie für die Wärmewende entwickelt, die einen Maßnahmenkatalog für Kommune umfasst. Dabei werden auch Quartiere definiert, die sich für Wärmenetze eignen. Nach der Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans verpflichtet sich die Samtgemeinde, innerhalb der folgenden fünf Jahre mindestens fünf der vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der kommunale Wärmeplan schreibt niemandem vor, wie künftig geheizt werden muss – das ist nicht das Ziel. Es werden Gebiete ermittelt, die für Wärmenetze geeignet sein könnten sowie Gebiete, in denen sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer selbst um eine klimagerechte Lösung bemühen müssen.
Während des einjährigen Planungsprozesses werden konkrete Entwicklungspfade und Projektansätze entstehen. Daran werden Interessengruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft fortlaufend beteiligt und informiert - analog und digital.
Fahrplan für eine klimafreundliche Zukunft
Gemeinsam mit EWE NETZ entsteht der Fahrplan für eine klimafreundliche Zukunft in Oldendorf-Himmelpforten. „Für die Samtgemeinde erarbeiten wir technologieoffen einen Wärmeplan, der ihnen eine ganzheitliche Strategie an die Hand gibt. Dabei verbinden wir Klimaneutralität und Versorgungssicherheit miteinander“, sagt Lars Lingner, Projektreferent Kommunale Wärmeplanung bei EWE NETZ.
„Digitaler Zwilling“ der Samtgemeinde
Als Energienetzbetreiber verfügt EWE NETZ bereits über umfangreiche Struktur- und Verbrauchsdaten. Zudem nutzt der Netzbetreiber eine spezielle Software, den sogenannten „digitalen Zwilling“. Mithilfe des Programms wird Kommune gebäudescharf digital dargestellt und der Energieverbrauch, Energieträger und erneuerbare Potenziale transparent sichtbar gemacht. Dafür analysiert, kombiniert und interpretiert die Software alle zur Verfügung stehenden Daten. „Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen mit der kommunalen Energieversorgung haben wir ein ganzheitliches Lösungspaket entwickelt“, sagt Björn Muth, Kommunalbetreuer bei EWE NETZ. „Alle gesetzlichen Anforderungen und die Bedürfnisse der Kommune werden dabei berücksichtigt.“
Gesetzlicher Rahmen
Seit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Herbst 2023 hat die Kommunale Wärmeplanung, die im Wärmeplanungsgesetz sowie im niedersächsischen Klimagesetz verankert ist, eine ganz neue Aufmerksamkeit bekommen. Sie dient dem Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2045 die Wärmeversorgung in Deutschland klimaneutral zu gestalten.
Samtgemeindebürgermeister Falcke ist sich sicher „Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird uns im nächsten Jahr beschäftigen. Nun wird erstmal alles, was im technischen Rahmen möglich ist betrachtet, dann ist es ein dauerhafter Prozess im Sinne einer klimagerechten Wärmeversorgung. Allerdings entstehen aus der kommunalen Wärmeplanung vorerst keine Rechte und Pflichten. Das wird dann eine Ratsentscheidung sein.“