Landkreis warnt: Vorsicht vor unseriösen Dienstleistern | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Immer mehr behördliche Vorgänge können digital erledigt werden. Das ruft allerdings auch Betrügerinnen und Betrüger auf den Plan. Daher warnt der Landkreis Stade vor gefälschten Webseiten. Das betrifft neben der Zulassungsstelle unter anderem auch Grundbuch- und Baulastenauskünfte im Bauwesen. Polizei und Kreisverwaltung rufen deshalb zur Vorsicht auf.

Landkreis warnt: Vorsicht vor unseriösen Dienstleistern

Gefälschte Internetseiten bieten Dienstleistungen oft teurer an als die offiziellen Dienstleistungen des Landkreises. Obendrein erreichen die Anträge und Vorgänge die zuständigen Behörden meist nicht. Diese sogenannten „Fake-Seiten“ können häufig erkannt werden: In der viel genutzten Suchmaschine Google wird die Website als „gesponsert“ angezeigt.

Bürgerinnen und Bürger sollten stets die Homepage der jeweiligen Kommune aufrufen. Dort kann dann das ServicePortal für zahlreiche Dienstleistungen genutzt werden, etwa für die Beantragung einer Schülerfahrkarte oder einer Geburtsurkunde, für die Einreichung eines Bauantrages, für die Gewerbeanmeldung oder auch für die Kfz-Zulassung.

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Auf „Fake-Seiten“ sind die Gebühren für die Vorgänge in der Regel deutlich teurer, so Arne Kramer, Leiter des Amtes Straßenverkehr: „Das überwiesene Geld ist dann weg, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich an- oder abgemeldet wurde.“ In diesen Fällen haben sich die Betroffenen nicht über die offizielle Internetseite des Landkreises Stade eingeloggt, sondern über andere Portale. Die Geschädigten suchen daraufhin Hilfe beim Landkreis Stade – oft in der Annahme, dass online etwas nicht funktioniert habe.

Um nicht auf diese Betrugsmasche hereinzufallen, rät die Stader Polizei dazu, aufmerksam im Internet unterwegs zu sein und sich von der Vertrauenswürdigkeit der angebotenen Dienstleistungen zu überzeugen, auch wenn das nicht immer einfach ist, so Polizeisprecher Rainer Bohmbach: „Sollten Betroffene dennoch auf eine derartige Masche hereingefallen sein, ist eine Anzeige bei der Polizei geboten. Nur so können die schwarzen Schafe zur Rechenschaft und aus dem Verkehr gezogen werden.“ Auch die Kreisverwaltung prüft rechtliche Schritte.

Mehr Infos zum Serviceportal gibt es auch im Artikel „Online-Dienstleistungen“.