Alle 17 Kindertageseinrichtungen der unterschiedlichen Träger aus den zehn Mitgliedsgemeinden sind gemeinsam auf einem Kita-Portal zu finden.
Das Onlinezugangsgesetz machte die Digitalisierung der Kindertagesstättenangelegenheiten erforderlich. Auch wenn sich die Einrichtungen auf einem gemeinsamen Online-Portal unter dem Dach der Samtgemeinde zusammengeschlossen haben, bleiben Sie in Ihrer Trägerschaft doch individuell.
Der große Vorteil liegt bei den Nutzern, also den Familien. Die Anmeldung in Kindertageseinrichtungen kann nun dank des digitalen Angebotes zu jeder Zeit und von überall erfolgen, ohne in einzelnen Kitas mit unterschiedlichen Anmeldemodalitäten vorstellig werden zu müssen.
Auf dem Kita-Portal kann aus allen Kindertageseinrichtungen ausgewählt werden, allerdings ist immer die Wohnsitzgemeinde für die Erfüllung eines Rechtsanspruches zuständig. Der Wunsch nach einer Kindertageseinrichtung einer anderen Gemeinde, die nicht Wohnsitzgemeinde ist, kann lediglich im Rahmen der dort vorhandenen Aufnahmekapazitäten erfüllt werden. Das Portal bietet hierfür die Möglichkeit bis zu drei Einrichtungen für die Anmeldung auszuwählen.