Der Parkstreifen wurde bisher vermehrt von langfristig abgestellten LKW oder Pendlerfahrzeugen genutzt, sodass teilweise Friedhofsbesuchende oder Angehörige bei Beerdigungen die Parkplätze nicht nutzen konnten.
Nunmehr wurde durch eine verkehrsbehördliche Anordnung des Landkreises Stade das Parken auf dem Parkstreifen (vom Beginn des Parkstreifens auf Höhe Poststraße bis zum Ende des Parkstreifens am Zugangstor zum Friedhof am Ehrenmal) auf eine Dauer von 2 Stunden begrenzt.
Eine Parkscheibe muss am Fahrzeug angebracht werden.