Das ServicePortal des Landkreises Stade ist bequem über die Homepage des Landkreises https://www.landkreis-stade.de/ erreichbar. Ein Klick auf den Schriftzug, der wie folgt aussieht und sich oben rechts auf der Startseite des Landkreis-Homepage befindet, genügt.
d38a80da-616c-4cef-94fd-6b5222a53ec8Alternativ kann auch direkt der grüne Button hier verwendet werden:
ServicePortal Landkreis StadeEine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Im ServicePortal sind die angebotenen Dienstleistungen alphabetisch geordnet und leicht zugänglich. Unter dem Stichwort „Schülerbeförderung“ findet man alle wichtigen Informationen und kann über die Suchfunktion einfach nach „Schülerbeförderung“ oder „Schülerfahrkarte“ suchen. So ist es bereits jetzt möglich, rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien die Anträge für die Schülerbeförderung im neuen Schuljahr 2026/2027 zu stellen.
Neben den Anträgen sind im ServicePortal auch die relevanten Rechtsgrundlagen sowie erläuternde Texte hinterlegt. Zum Beispiel gilt, dass Kinder der fünften und sechsten Klasse mindestens drei Kilometer von ihrer Schule entfernt wohnen müssen, um einen Anspruch auf Schülerbeförderung zu haben. Schülerinnen und Schüler, die auch im Schuljahr 2026/2027 dieselben Voraussetzungen erfüllen, müssen keine neue Fahrkarte beantragen – ihre bestehende Fahrkarte behält ihre Gültigkeit.
Ändert sich jedoch der Wohnort, ist ein Schulwechsel geplant oder haben sich die Straßenverhältnisse, etwa durch den Bau eines neuen Radwegs, verändert, muss ein neuer Antrag auf Schülerbeförderung gestellt werden. In diesem Fall werden die Voraussetzungen erneut geprüft.
Die Kreisverwaltung prüft jeden einzelnen Antrag sorgfältig, ob die Voraussetzungen für eine Schülerbeförderung erfüllt werden. Dazu ist der Landkreis Stade rechtlich verpflichtet.
Für Fragen steht das Team „Schülerfahrkarten“ unter den Rufnummern 04141/12-4032, 04141/12-4034 und 04141/12-4035 zur Verfügung. Das Team „Taxi“ ist unter den Telefonnummern 04141/12-4032, 04141/12-4036 sowie 04141/12-4037 erreichbar.