Zahltermine für Steuern und Abgaben | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Steuertermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder bei jährlicher Zahlung der 1. Juli.

Zahltermine für Steuern und Abgaben

Wenn sich zum Jahreswechsel keine Änderungen bei Steuern und Abgaben ergeben haben, wird kein Steuerbescheid versandt. Der bisherige Steuerbescheid behält seine Gültigkeit. Aus Kostengründen werden nur Änderungsbescheide verschickt.

Viele Einzahlende nutzen bereits eine Einzugsermächtigung oder halten selbständig die Zahltermine für Steuern, Gebühren und Abgaben ein. Vielen Dank dafür!

Um kostenpflichtige Mahnungen und aufwändige Rückbuchungen und Erstattungen zu vermeiden, werden Einzahlende, die Daueraufträge eingerichtet haben, gebeten, die Höhe des zu zahlenden Betrages zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dies betrifft übrigens nicht nur die Grundsteuern nach der Grundsteuerreform letztes Jahr, sondern z.B. auch Kindergartenbeiträge, wenn das Kind beitragsfrei wird und der Dauerauftrag weiterläuft.

Für alle, die es zukünftig stressfrei haben wollen, übernimmt die Samtgemeinde die centgenaue Änderung und den Zahlungseinzug per SEPA-Lastschriftverfahren.

Für Fragen zu Steuerbescheiden steht das Steueramt gerne unter 04144/2099-131 oder -154 oder per Mail: info@oldendorf-himmelpforten.de zur Verfügung.