Zum Schutz von Wildtieren gilt ab 1. April wieder die Leinenpflicht | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Es ist Frühling und draußen erwacht die Natur: Rehkitze liegen gut getarnt im hohen Gras, Feldhasen, Dachse und Wildschweine ziehen ihre Jungen groß und viele Vogelarten brüten am Boden. Für die Wildtiere beginnt die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit – eine Phase, in der sie besonders empfindlich auf Störungen reagieren.

Zum Schutz von Wildtieren gilt ab 1. April wieder die Leinenpflicht

Deshalb gilt vom 1. April bis zum 15. Juli in Niedersachsen für Hunde in der freien Landschaft -also insbesondere auf Wiesen, Feldern, in Wäldern und an Gewässern außerhalb bebauter Bereiche- eine Leinenpflicht. Diese Zeit ist für viele Wildtiere eine besonders sensible Phase, da freilaufende Hunde Jungtiere aufscheuchen, Nester zerstören oder hochtragende sowie gerade gebärende Tiere gefährden.

Bitte nehmen Sie Rücksicht! Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit müssen Hunde an die Leine, um Wildtiere und ihren Nachwuchs zu schützen. Die Leine für den Hund muss so gewählt sein, das Streunen oder Wildern oder auch nur Stöbern nicht möglich sind.

Der Zeitraum der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sowie die Anleinpflicht ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gesetzlich verankert. Die wichtigsten Hinweise für Hundehalter sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zusammengefasst: Themen | Wald, Holz & Jagd | Wald und Forstwirtschaft .

Auch Spaziergängerinnen und Spaziergängern sind zu einem respektvollen Verhalten angehalten: Wichtig ist, möglichst auf den Wegen zu bleiben, ausreichend Abstand zu Jungtieren und Nestern zu halten sowie die Wildtiere nicht zu berühren oder gar mitzunehmen.

Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer können Wildtiere und insbesondere Vögel auch im Wohnumfeld durch den Einsatz beispielsweise flexibler Halsbänder mit Glöckchen oder Blinklicht vor Angriffen von Freigängerkatzen schützen.

Im Hohen Moor gilt die Anleinpflicht übrigens ganzjährig.