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Fundbüro online

Fundsachen, die in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten abgegeben wurden, werden dem/der Verlierer/Verliererin nur herausgegeben, wenn diese/r nachweisen kann, dass er/sie Eigentümer/in der Fundsache ist. Die Fundsache wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dem/der Finder/Finderin herausgegeben. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab Anmeldung der Fundsache im Fundbüro der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten.

Das Eigentum an der Fundsache erwirbt der/die Finder/Finderin, wenn

  • dieser/diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten hat,

  • sich der/die Verlierer/in nicht gemeldet hat und

  • die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Tiere, die im Fundbüro abgegeben werden, werden an entsprechende Einrichtungen zwecks artgerechter Haltung weitergegeben. Nähere Informationen erhalten Sie im Fundbüro der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten.

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