Fundsachen, die in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten abgegeben wurden, werden dem/der Verlierer/Verliererin nur herausgegeben, wenn diese/r nachweisen kann, dass er/sie Eigentümer/in der Fundsache ist. Die Fundsache wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dem/der Finder/Finderin herausgegeben. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab Anmeldung der Fundsache im Fundbüro der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten.
Das Eigentum an der Fundsache erwirbt der/die Finder/Finderin, wenn
dieser/diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten hat,
sich der/die Verlierer/in nicht gemeldet hat und
die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Tiere, die im Fundbüro abgegeben werden, werden an entsprechende Einrichtungen zwecks artgerechter Haltung weitergegeben. Nähere Informationen erhalten Sie im Fundbüro der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten.
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