Dieser Bauabschnitt ist Teil eines beantragten vorzeitigen Baubeginns. Für diese Vorgehensweise wurden im vorzeitigen Bauantrag alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Genehmigungsbehörde, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), hat einen positiven Bauvorbescheid erteilt. So kann der Zeitplan für die Inbetriebnahme der Elbe-Weser-Leitung im Jahr 2031 eingehalten und die Grundlage zum Abtransport weiterer erneuerbarer Energie geschaffen werden.
Für die vorzeitigen Bauarbeiten ist Abschnitt 3 in zwei Lose aufgeteilt:
• Baulos 1: Mast 20, Masten 22-24, Mast 29, Mast 32, Mast 34-38, Mast 40, Mast 42
• Baulos 2: Mast 51-58, Mast 60, Mast 62-67, Mast 70-71, Mast 73, Mast 76-78
Von den jetzt beginnenden Bauarbeiten sind ausschließlich Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen betroffen, auf denen Masten oder Provisorien errichtet werden oder über die eine Zuwegung verläuft.
Der Bau der einzelnen Masten gliedert sich in die folgenden Schritte auf:
• Bauvorbereitende Maßnahmen: Vor Baubeginn werden die Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter sowie Behörden in der Region informiert, um die im Detail zu berücksichtigenden Bauanforderungen und den Bauablauf abzustimmen. Darunter fällt, je nach Witterung und Bodenverhältnissen, das Herstellen der Zuwegung mit schwerem Wegebau (Schottern) oder leichtem Wegebau (Stahlplatten). Die bauausführenden Firmen richten sich für die Zeit des Baus einen Bauhof mit Büro, Lagerflächen und Platz für Maschinen und Geräte ein. Dieser befindet sich für Baulos 1 in Handelshof 10, 27432 Bremervörde. Von hier aus sorgt die Firma für den reibungslosen Bauablauf entlang der Leitung.
• Gründung: Zunächst wird mit der Gründung ein Fundament gesetzt, das der Tragfähigkeit des Baugrunds entspricht. Je nach Lage des tragfähigen Baugrunds kann die Tiefe der Gründungen variieren (ca. 5 Meter bei Flachgründungen und ca. 30 Meter bei Tiefgründungen).
• Mastmontage: Anschließend werden die Masten montiert. Deren einzelne Bauteile werden vor Ort vormontiert und verschraubt.
• Nacharbeiten: Alle vorübergehend genutzten Flächen, Arbeitsflächen, Straßen und Wege werden nach dem Bau in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Die Maste müssen nach ihrer Errichtung später erneut angefahren werden, um die Leiterseile anzubringen (sog. Seilzug). Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Arbeitsflächen oder Zufahrten teilweise erhalten bleiben, bis der Seilzug erfolgt ist.
• Inbetriebnahme: Die Freileitung ist fertiggestellt, sobald alle Masten aufgestellt und beseilt sind und die Leitung an die Umspannwerke angeschlossen ist. Dies wird erst nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses und Abschluss aller Baumaßnahmen stattfinden können.
Mit dem Bau für Abschnitt 3 (Alfstedt – Dollern), Baulos 1, hat TenneT die Firma Omexom Hochspannung GmbH beauftragt. Sobald die Arbeiten auf den Flurstücken anstehen, wird sich die Firma direkt mit den Eigentümern in Verbindung setzen und sie über den konkreten Ablauf informieren. Selbstverständlich wird während der Bauarbeiten fortlaufend über den aktuellen Projektfortschritt informiert.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die nachfolgenden Ansprechpersonen:
• Udo Hoffmann | Eigentümermanager | Omexom Hochspannung GmbH | E-Mail: udo.hoffmann@omexom.com | Tel.: +49 (0)173-3679412
Themen: Eigentümeranliegen und Flurschäden, Fragen und Anliegen zum Wegebau
• Samuel Strecker | Teilprojektleiter Baulos 1 | TenneT TSO GmbH | E-Mail: samuel.strecker@tennet.eu | Tel.: +49 (0)151 11188519
Themen: Grundsätzliche Fragen zum Baufortschritt und Ablauf im Baulos 1
• Dajana Schröder | Referentin für Bürgerbeteiligung | TenneT TSO GmbH | E-Mail: dajana.schroeder@tennet.eu | Tel.: +49 (0)174 669 5626
Themen: Allgemeine Informationen zum Projekt
Weitere Informationen zur Elbe-Weser-Leitung und dem Trassenverlauf finden Sie jederzeit auf unserer Projektwebsite unter www.tennet.eu/elbe-weser-leitung.
Quelle (Text und Übersichtskarte): TenneT